Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gerüstbauleistungen
§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Ammerländer Gerüstbau – Jan Sommerlatte, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und dem Auftraggeber über Gerüstbauleistungen, Gerüstvermietung sowie damit verbundene Nebenleistungen.
2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
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§2 Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages sind Lieferung, Montage, Vorhaltung, Vermietung, Änderung und Demontage von Gerüsten sowie gegebenenfalls Zusatzleistungen.
2. Grundlage des Vertrages sind das Angebot des Auftragnehmers, diese AGB sowie gegebenenfalls schriftliche Zusatzvereinbarungen.
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§3 Angebot und Vertragsschluss
1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Leistung zustande.
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§4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen nach gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
4. Abschlagszahlungen können entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangt werden.
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§5 Ausführung der Leistungen
1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Baustelle und Aufstellflächen rechtzeitig zugänglich und für die Leistung geeignet sind.
2. Erforderliche Genehmigungen, soweit nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen, sind vom Auftraggeber zu beschaffen.
3. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterung, behördlicher Anordnungen oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände verlängern Ausführungsfristen angemessen.
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§6 Verkehrssicherung und Nutzung des Gerüstes
1. Das Gerüst darf nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden.
2. Veränderungen, Umbauten oder Teilabbauten durch den Auftraggeber oder Dritte sind unzulässig.
3. Nach Abnahme geht die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung auf den Auftraggeber über.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gerüst vor Beschädigungen und unbefugter Nutzung zu schützen.
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§7 Abnahme
1. Nach Fertigstellung ist das Gerüst vom Auftraggeber abzunehmen.
2. Erfolgt trotz Fertigstellungsanzeige innerhalb von 3 Werktagen keine Abnahme oder wird das Gerüst genutzt, gilt die Leistung als abgenommen.
3. Wesentliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
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§8 Vorhaltung und Mietzeit
1. Die vereinbarte Vorhaltezeit beginnt mit betriebsfertiger Übergabe des Gerüstes.
2. Überschreitet die tatsächliche Nutzung die vereinbarte Vorhaltezeit, wird zusätzliche Vorhaltemiete nach vereinbarten oder üblichen Sätzen berechnet.
3. Verzögerungen beim Abbau, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gehen zu dessen Lasten.
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§9 Änderungen und Zusatzleistungen
1. Änderungen oder Zusatzleistungen, insbesondere Umrüstungen oder Erweiterungen, werden gesondert vergütet.
2. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
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§10 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
3. Für Schäden aus unsachgemäßer Nutzung, Veränderungen durch Dritte oder Überlastung des Gerüstes haftet der Auftragnehmer nicht.
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§11 Beschädigung und Verlust
1. Schäden am Gerüst nach Übergabe, die nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden, trägt der Auftraggeber.
2. Fehlende oder beschädigte Gerüstteile werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
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§12 Kündigung
1. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, sind bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten zu vergüten.
2. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
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§13 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
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§14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz des Auftragnehmers.
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§15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Stand: 01.08.2018